Verbrennen von Gartenabfällen


Wir möchten euch daran erinnern, dass das Verbrennen von Gartenabfällen sowie von Baum- und Strauchschnitt in der Gartenanlage verboten ist.

Ich denke es ist im Interesse eines jeden Mitglieds nicht in den Rauchschwaden von feuchtem Brennmaterial zu stehen.